Anzeige eines Sterbefalles

Wird üblicherweise vom Bestatter durchgeführt. Falls dies nicht der Fall ist, müssen folgende Dokumente in das Standesamt mitgebracht werden (sofern sie nicht im Zentralen Personenstandsregister erfasst sind):

  • Geburtsurkunde des Verstorbenen
  • Staatsbürgerschaftsnachweis
  • falls verheiratet: Heiratsurkunde
  • falls die Ehe bereits wieder aufgelöst wurde: Sterbeurkunde, Scheidungsbeschluss
  • Meldenachweis des Verstorbenen
  • bei Personen fremder Staatsangehörigkeit ist der Reisepass mitzubringen

Zuständig