Abänderung des Bebauungsplans 2014

Veröffentlichungsdatum09.04.2014Lesedauer< 1 Minute
Abänderung des Bebauungsplanes 2014

Gemäß § 73 Abs. 2 der NÖ Bauordnung 1996, LGBl. 8200 i.d.g.F., wird hiermit kundgemacht, daß der

Entwurf zur Abänderung des Bebauungsplanes

in der Bauabteilung während der Amtsstunden zur allgemeinen Einsicht aufliegt. Jedermann ist berechtigt, innerhalb der Auflegungsfrist, das ist

vom 01. April bis zum 13. Mai 2014

zum Entwurf der Abänderung des Bebauungsplanes schriftlich Stellung zu nehmen. Rechtzeitig abgegebene Stellungnahmen werden vor der Beschluß-fassung durch den Gemeinderat in Erwägung gezogen.

Ein Rechtsanspruch auf Berücksichtigung besteht jedoch nicht.