Anzeige einer Geburt

Folgende Urkunden sind dem Geburtsstandesamt üblicherweise vorzulegen oder direkt bei der Aufnahme im Krankenhaus abzugeben, sofern sie nicht im Zentralen Personenstandsregister erfasst sind):

  • Geburtsurkunde beider Elternteile
  • Staatsbürgerschaftsnachweise beider Elternteile
  • Heiratsurkunde der Eltern
  • Meldenachweise beider Elternteile (nur bei Wohnsitz im Ausland erforderlich)
  • allenfalls weitere vorzulegende Unterlagen (z.B. wenn die uneheliche Kindesmutter bereits einmal verheiratet war, Heiratsurkunde dieser Ehe und Nachweis über die Auflösung dieser Ehe inkl. Rechtskraft) 
  • Bei Personen fremder Staatsangehörigkeit sind Reisepass und ins Deutsche übersetzte Urkunden erforderlich

Wird bei einer Hausgeburt üblicherweise von einer Hebamme oder einem Arzt erstattet oder ist persönlich im Standesamt abzugeben.

Zuständig