Wasserabgabe Melk

Wasserabgaben

Die Vorschreibung und Einhebung der Wassergebühren haben ihre Rechtsgrundlage im NÖ Gemeindewasserleitungsgesetz 1978, LGBl. 6930 und in den Wasserabgabenordnungen des Gemeinderates. Der Wasserbedarf in Gebäuden mit Aufenthaltsräumen (=Wohnräumen) ist im Versorgungsbereich einer öffentlichen Wasserversorgungsanlage ausschließlich aus dieser zu decken. Es besteht somit grundsätzlich Anschlusspflicht an die öffentliche Wasserleitung. Die eingebauten Wassermesser werden alle 5 Jahre ausgetauscht und neu geeicht.

Bei Fragen wenden Sie sich bitte an:
Gemeindeverband für Umweltschutz und Abgabeneinhebung im Bezirk Melk
Wieselburger Straße 2, 3240 Mank
Abgabeneinhebungsverband

Wasserabgabe Melk (1,03 MB) - .PDF