Richter, Rat und Bürgerschaft
Das Verhältnis zwischen dem Markt und dem Stift, das Grundherr und Obrigkeit war, war häufig gespannt. Jedes Jahr bestimmten die Bürger ihren Richter und die Ratsherren, die vom Abt in einer aufwändigen Zeremonie eingesetzt wurden. Der Richter bekam die niedere Gerichtsbarkeit übertragen und wurde auf den Richterstab vereidigt. Außerdem wurde bei diesem Anlass das schriftlich festgelegte Gewohnheitsrecht (Banntaiding) verlesen.
Häufig übertrug der Abt dem Marktgericht auch Landgerichtsfälle, bei denen die Todesstrafe verhängt werden konnte. Der Galgen befand sich auf dem "Kronbichl" außerhalb der Stadt, der Pranger - Strafplatz der niederen Gerichtsbarkeit - auf dem Rathausplatz.
Richter und Rat hatten zahlreiche Aufgaben zu bewältigen: die Reinhaltung der Brunnen und der Ortsbäche, die Ableitung der Abwässer, die Errichtung, Instandhaltung und Verteidigung der Mauern, die Organisation der Sicherheit bei den Toren und in der Nacht, die Abhaltung der Wochen- und Jahrmärkte, die Überprüfung der Maße und Gewichte, die Einhebung diverser Abgaben und vieles mehr.